Eureka 32009R1224 Anmelden

fangkapazität

as defined in Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung…, Article 3, point (n)

n)

„Fangkapazität“: gemäß den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2930/86 (9) die Tonnage eines Schiffes in BRZ und seine Maschinenleistung in kW. Bei bestimmten Fangtätigkeiten kann die Kapazität vom Rat beispielsweise auch über die Anzahl und/oder Größe des eingesetzten Fanggeräts definiert werden;

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