Eureka 32010L0030 Anmelden

inverkehrbringen

as defined in Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai…, Article 2, point (i) (Begriffsbestimmungen)

die erstmalige Zurverfügungstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt im Hinblick auf den Vertrieb oder die Nutzung des Produkts innerhalb der Union, ob gegen Entgelt oder kostenlos und unabhängig von der Art des Vertriebs

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