ivs-dienst
as defined in Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli…, Article 4, point (4) (Definitionen)
die Bereitstellung einer IVS-Anwendung innerhalb eines genau definierten organisatorischen und operationellen Rahmens mit dem Ziel, zur Erhöhung der Nutzersicherheit, der Effizienz und des Komforts und/oder zur Erleichterung oder Unterstützung von Abläufen im Verkehr und bei Reisen beizutragen