Eureka 32010R0461 Sign in

unabhängiger händler

as defined in Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission vom 27. Mai 2010 über die Anwendung…, Article 1(1), point (f) (Begriffsbestimmungen)

i) ein Händler von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, der nicht dem von einem Kraftfahrzeuganbieter eingerichteten Vertriebssystem angehört, ii) ein zugelassener Händler im Vertriebssystem eines Anbieters, soweit er Ersatzteile für Kraftfahrzeuge vertreibt, für die er nicht Mitglied des Vertriebssystems des entsprechenden Anbieters ist

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