Eureka 32010R1031 Sign in

abrechnungssystem

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den…, Article 3, point (36) (Begriffsbestimmungen)

jede Infrastruktur, unabhängig davon, ob sie mit der Auktionsplattform verbunden ist oder nicht, die Abrechnungsdienste erbringen kann, die Clearing, Netting, die Verwaltung von Sicherheiten oder jede andere Dienstleistung umfassen können, die letztendlich die Lieferung der Zertifikate vom Auktionator an den Bieter bzw. dessen Rechtsnachfolger und die Zahlung des geschuldeten Betrags von einem Bieter bzw. dessen Rechtsnachfolger an einen Auktionator möglich machen, wobei einer der folgenden Akteure diese Dienste übernimmt: a) der Bankenapparat und das Unionsregister, b) eine oder mehrere Abrechnungsstellen im Auftrag eines Auktionators oder eines Bieters bzw. dessen Rechtsnachfolgers, der entweder direkt oder indirekt über Mitglieder der Abrechnungsstelle, die als Intermediäre zwischen ihren Kunden und der Abrechnungsstelle dienen, Zugang zu der Abrechnungsstelle hat

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