gemeinsam
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die…, Article 1(1), point (m) (Begriffsbestimmungen)
im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die unter einer Forschungs- und Entwicklungsvereinbarung ausgeübt werden, die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten i) in einem gemeinsamen Team, einer gemeinsamen Organisation oder einem gemeinsamen Unternehmen, ii) durch einen gemeinsam bestimmten Dritten oder iii) durch die Parteien im Wege der Spezialisierung im Rahmen der Forschung und Entwicklung oder der Verwertung
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Also defined in
- Verordnung (EU) Nr. 1218/2010 der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des… 32010R1218, Article 1(1), point (q)
im Zusammenhang mit dem Vertrieb, dass die Parteien i) die Produkte über ein gemeinsames Team, eine gemeinsame Organisation oder ein gemeinsames Unternehmen vertreiben oder ii) einen Dritten zum Vertriebshändler mit oder ohne Ausschließlichkeitsbindung ernennen, sofern der Dritte kein Wettbewerber…