Eureka 32010R1217 Sign in

gemeinsam

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die…, Article 1(1), point (m) (Begriffsbestimmungen)

im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die unter einer Forschungs- und Entwicklungsvereinbarung ausgeübt werden, die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten i) in einem gemeinsamen Team, einer gemeinsamen Organisation oder einem gemeinsamen Unternehmen, ii) durch einen gemeinsam bestimmten Dritten oder iii) durch die Parteien im Wege der Spezialisierung im Rahmen der Forschung und Entwicklung oder der Verwertung

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