auf elektronischem wege
as defined in Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit…, Article 3, point (12) (Begriffsbestimmungen)
die Verwendung elektronischer Anlagen zur Verarbeitung (einschließlich der Datenkomprimierung) und zum Speichern von Daten und unter Einsatz von Draht, Funk, optischer Technologien oder anderer elektromagnetischer Verfahren