Eureka 32011L0061 Sign in

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as defined in Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni…, Article 4(1), point (a) (Definitionen)

jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der i) von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und ii) keine Genehmigung gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/65/EG benötigt.

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