eu-aif
as defined in Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni…, Article 4(1), point (k) (Definitionen)
i) einen AIF, der nach einschlägigem nationalen Recht in einem Mitgliedstaat zugelassen oder registriert ist, oder ii) einen AIF, der nicht in einem Mitgliedstaat zugelassen oder registriert ist, dessen satzungsmäßiger Sitz und/oder Hauptverwaltung sich jedoch in einem Mitgliedstaat befindet.