geschäftsräume
as defined in Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober…, Article 2, point (9) (Begriffsbestimmungen)
a) unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, oder b) bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt;