Eureka 32011L0096 Sign in

gesellschaft eines mitgliedstaats

as defined in Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame…, Article 2, point (a)

jede Gesellschaft, i) die eine der in Anhang I Teil A aufgeführten Formen aufweist; ii) die nach dem Steuerrecht eines Mitgliedstaats in Bezug auf den steuerlichen Wohnsitz als in diesem Mitgliedstaat ansässig und aufgrund eines mit einem dritten Staat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Bezug auf den steuerlichen Wohnsitz nicht als außerhalb der Union ansässig betrachtet wird; iii) die ferner ohne Wahlmöglichkeit einer der in Anhang I Teil B aufgeführten Steuern oder irgendeiner Steuer, die eine dieser Steuern ersetzt, unterliegt, ohne davon befreit zu sein.

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