Eureka 32011R0404 Sign in

baumkurre

as defined in Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit…, Article 2, point (7) (Begriffsbestimmungen)

jedes Schleppnetz, bei dem das Maul durch einen Kurrbaum oder eine ähnliche Vorrichtung offen gehalten wird, unabhängig davon, ob das Netz beim Schleppen über den Meeresboden von Schwimmern hoch gehalten wird oder nicht;

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