einwegartikel
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (j) (Begriffsbestimmungen)
ein Textilerzeugnis, das dazu konzipiert ist, nur einmal oder kurzfristig verwendet zu werden und dessen normale Verwendung nicht zu einer späteren Verwendung zum gleichen Zweck oder zu einem ähnlichen Zweck dient