textilfaser
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (b) (Begriffsbestimmungen)
i) ein Erzeugnis, das durch seine Flexibilität, seine Feinheit und seine große Länge im Verhältnis zum Höchstquerschnitt gekennzeichnet ist und sich somit zur Herstellung von Textilerzeugnissen eignet, oder ii) ein flexibles Band oder ein Schlauch mit einer Normalbreite von höchstens 5 mm, einschließlich der Bänder, die von breiteren Bändern oder Bahnen abgeschnitten werden, hergestellt auf der Grundlage der zur Herstellung der in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten Fasern dienenden Stoffe und geeignet zur Herstellung von Textilerzeugnissen