Eureka 32011R1169 Sign in

zutat

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(2), point (f) (Begriffsbestimmungen)

jeden Stoff und jedes Erzeugnis, einschließlich Aromen, Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen, sowie jeden Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und der — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden bleibt; Rückstände gelten nicht als „Zutaten“;

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