mobile maschinen
as defined in Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli…, Article 3(1), point (d) (Begriffsbestimmungen)
Maschinen mit eigener Energieversorgung, die beim Betrieb entweder beweglich sein müssen oder kontinuierlich oder halbkontinuierlich zu verschiedenen festen Betriebsorten bewegt werden müssen