basisrechtsakt
as defined in Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates…, Article 2, point (d) (Begriffsbestimmungen)
den Rechtsakt, der die Rechtsgrundlage für eine Maßnahme und die Ausführung der im Haushalt ausgewiesenen entsprechenden Ausgabe bildet. Bei einem Basisrechtsakt kann es sich handeln um i) eine Verordnung, eine Richtlinie oder einen Beschluss im Sinne des Artikels 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Ausführung des AEUV und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) oder ii) eine der in Artikel 26 Absatz 2, Artikel 28 Absatz 1, Artikel 29, Artikel 31 Absatz 2, Artikel 33 und Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) genannten Ausgestaltungen in Ausführung des Titels V des EUV; Empfehlungen und Stellungnahmen ersetzen Basisrechtsakte nicht;
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Also defined in
- Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die… 32018R1046, Article 2, point (4)
den Rechtsakt — soweit es sich nicht um eine Empfehlung oder Stellungnahme handelt —, der die Rechtsgrundlage für eine Maßnahme und die Ausführung der im Haushalt ausgewiesenen entsprechenden Ausgabe oder für die Ausführung der vom Haushaltsplan untermauerten Haushaltsgarantie oder Maßnahme des…