dreigliedrige beratungen
as defined in Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni…, Article 2, point (34) (Begriffsbestimmungen)
eine förmliche Struktur um Dialog und Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Behörde, Betreibern und Eigentümern sowie Arbeitnehmervertretern zu ermöglichen