schwerer umweltvorfall
as defined in Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni…, Article 2, point (37) (Begriffsbestimmungen)
einen Vorfall, der unter Bezugnahme auf den Begriff der Erheblichkeit im Sinne der Richtlinie 2004/35/EG zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt führt oder voraussichtlich führen wird.