Eureka 32013L0030 Anmelden

zuständige behörde

as defined in Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni…, Article 2, point (14) (Begriffsbestimmungen)

die Behörde, die gemäß dieser Richtlinie benannt wird und für die Aufgaben verantwortlich ist, die ihr mit dieser Richtlinie übertragen werden. Die zuständige Behörde kann eine oder mehrere öffentliche Stellen umfassen

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