privater einführer
as defined in Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (17) (Begriffsbestimmungen)
jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat im Zuge einer nichtgewerblichen Tätigkeit auf dem Unionsmarkt mit der Absicht in Verkehr bringt, es zum eigenen Gebrauch in Betrieb zu nehmen;