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as defined in Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung…, Article 4, point (86) (Begriffsbestimmungen)
die von der zuständigen Behörde in Form eines Bescheids erteilte oder nach nationalem Recht im Wege eines vereinfachten Verfahrens gegebene Erlaubnis zur Durchführung einer Tätigkeit im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften oder nach den Vorgaben einer zuständigen Behörde für diese Tätigkeitsart oder -kategorie.