freigrenze
as defined in Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung…, Article 4, point (34) (Begriffsbestimmungen)
ein von einer zuständigen Behörde oder in den Rechtsvorschriften festgelegter Wert, ausgedrückt als Aktivitätskonzentration oder Gesamtaktivität, bis zu dessen Erreichen eine Strahlungsquelle nicht anmeldungs- oder zulassungspflichtig ist.