Eureka 32013L0059 Sign in

strahlenschutzexperte

as defined in Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung…, Article 4, point (73) (Begriffsbestimmungen)

eine Person oder – falls dies in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen ist – eine Gruppe von Personen, die über die erforderliche Sachkenntnis, Ausbildung und Erfahrung verfügen, um in Fragen des Strahlenschutzes Rat geben zu können, um den wirksamen Schutz von Einzelpersonen zu gewährleisten, und deren diesbezügliche Befähigung von der zuständigen Behörde anerkannt ist.

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