Eureka 32013R0346 Anmelden

einschlägige kosten

as defined in Verordnung (EU) Nr. 346/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (f)

Gebühren, Abgaben und Aufwendungen, die direkt oder indirekt von den Anlegern getragen werden und die zwischen dem Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum und den Anlegern dieses Fonds vereinbart werden;

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