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finanzholdinggesellschaft

as defined in CRR, Article 4(1), point (20) (Begriffsbestimmungen)

ein Finanzinstitut, das keine gemischte Finanzholdinggesellschaft ist und dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Finanzinstitute sind, wobei mindestens eines dieser Tochterunternehmen ein Institut ist

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