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finanzinstitut

as defined in CRR, Article 4(1), point (26) (Begriffsbestimmungen)

ein Unternehmen, das kein Institut ist und dessen Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben oder eines oder mehrere der in Anhang I Nummern 2 bis 12 und 15 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] aufgelisteten Geschäfte zu betreiben. Diese Definition schließt Finanzholdinggesellschaften, gemischter Finanzholdinggesellschaften, Zahlungsinstituten im Sinne der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und Vermögensverwaltungsgesellschaften, jedoch ohne Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischte Versicherungsholdinggesellschaften - und dessen Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben oder eines oder mehrere der in Anhang I unter den Nummern 2 bis 12 und 15 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Geschäfte zu betreiben

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