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finanzinstrument

as defined in CRR, Article 4(1), point (50) (Begriffsbestimmungen)

a) einen Vertrag, der für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schafft, b) ein in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2004/39/EG genanntes Instrument, c) ein derivatives Finanzinstrument, d) ein Primärfinanzinstrument, e) ein Kassainstrument. Die unter den Buchstaben a, b und c genannten Instrumente sind nur dann als Finanzinstrumente zu betrachten, wenn ihr Wert sich aus dem Kurs eines zugrunde liegenden Finanzinstruments oder eines anderen Basiswerts, einem Satz oder einem Index errechnet

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