finanzkunde
as defined in CRR, Article 411, point (1) (Begriffsbestimmungen)
einen Kunden, der eine oder mehrere der in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU genannten Tätigkeiten als Haupttätigkeit ausübt oder bei dem es sich um Folgendes handelt: a) ein Kreditinstitut, b) eine Wertpapierfirma, c) eine Zweckgesellschaft, d) einen OGA, e) eine nicht-offene Anlagegesellschaft, f) ein Versicherungsunternehmen, g) eine Finanzholdinggesellschaft oder eine gemischte Finanzholdinggesellschaft.