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minderheitsbeteiligung

as defined in CRR, Article 4(1), point (120) (Begriffsbestimmungen)

den Betrag des harten Kernkapitals eines Tochterunternehmens eines Instituts, der nicht in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis des Instituts einbezogenen natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist

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