pensionsgeschäfte
as defined in CRR, Article 4(1), point (82) (Begriffsbestimmungen)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder Waren oder garantierte Rechtsansprüche auf eines der folgenden Elemente überträgt: a) Ansprüche auf Wertpapiere oder Waren, wenn die Garantie von einer anerkannten Börse, die die Rechte an den Wertpapieren oder Waren hält, gegeben wird, die Vereinbarung es dem Institut nicht erlaubt, ein bestimmtes Wertpapier oder eine bestimmte Ware mehr als einer Gegenpartei auf einmal zu übertragen oder zu verpfänden, und die Übertragung in Verbindung mit der Verpflichtung zum Rückkauf dieser Wertpapiere oder Waren erfolgt, b) Wertpapiere oder Waren der gleichen Art zu einem festen Preis und zu einem vom Pensionsgeber festgesetzten oder noch festzusetzenden späteren Zeitpunkt; dabei handelt es sich für das Institut, das die Wertpapiere oder Waren veräußert, um ein Pensionsgeschäft und für das Institut, das diese erwirbt, um ein umgekehrtes Pensionsgeschäft
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Also defined in
- Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene… 32006L0049, Article 3(1), point (m)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder Waren oder garantierte Rechtsansprüche auf Wertpapiere oder Waren überträgt, wenn diese Garantie von einer anerkannten Börse, welche die Rechte auf die Wertpapiere oder Waren innehat, gegeben wird und die Vereinbarung es… - Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und… 31993L0006, Article 2, point (17)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder garantierte Rechtsansprüche auf Wertpapiere überträgt, wenn diese Garantie von einer anerkannten Börse, welche die Rechte auf die Wertpapiere innehat, gegeben wird und die Vereinbarung es einem Institut nicht erlaubt…