Eureka 32013R0603 Anmelden

schwere straftaten

as defined in Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (k) (Begriffsbestimmungen)

Straftaten, die den in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI aufgeführten Straftaten entsprechen oder gleichwertig sind, wenn die Straftaten mit einer freiheitsentziehenden Strafe oder Sicherungsmaßnahme für eine Höchstdauer von mindestens drei Jahren nach dem einzelstaatlichen Recht geahndet werden können;

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