Eureka 32013R0604 Anmelden

drittstaatsangehöriger

as defined in Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (a) (Definitionen)

jede Person, die nicht Bürger der Union im Sinne von Artikel 20 Absatz 1 des AEUV ist und bei der es sich nicht um einen Staatsangehörigen eines Staates handelt, der sich aufgrund eines Abkommens mit der Europäischen Union an dieser Verordnung beteiligt;

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