beförderer
as defined in Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 5, point (40) (Begriffsbestimmungen)
a) im Zusammenhang mit dem Eingang von Waren die Person, die die Waren in das Zollgebiet der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren in das Zollgebiet der Union verantwortlich ist. Jedoch i) ist im kombinierten Verkehr der "Beförderer" die Person, die das Beförderungsmittel betreibt, das sich, sobald es in das Zollgebiet der Union verbracht worden ist, als aktives Beförderungsmittel von selbst fortbewegt, ii) ist im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung der "Beförderer" die Person, die einen Vertrag über die tatsächliche Verbringung der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft abschließt und einen Fracht- oder Luftfrachtbrief ausstellt, b) im Zusammenhang mit dem Ausgang von Waren die Person, die die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren aus dem Zollgebiet der Union verantwortlich ist. Jedoch i) ist im kombinierten Verkehr, wenn das aktive Beförderungsmittel, das das Zollgebiet der Union verlässt, nur ein anderes Beförderungsmittel befördert, das sich nach dem Eintreffen des aktiven Beförderungsmittels an seinem Bestimmungsort als aktives Beförderungsmittel von selbst fortbewegt, der "Beförderer" die Person, die das Beförderungsmittel betreibt, das sich von selbst fortbewegt, sobald das Beförderungsmittel, das das Zollgebiet der Union verlässt, an seinem Bestimmungsort eingetroffen ist, ii) ist im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung der "Beförderer" die Person, die einen Vertrag über die tatsächliche Verbringung der Waren aus dem Zollgebiet der Union abschließt und einen Fracht- oder Luftfrachtbrief ausstellt.
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Also defined in
- Verordnung (EU) 2026/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex… 32026R2108, Article 5, point (33)
a) im Zusammenhang mit dem Eingang von Waren die Person, die die Waren in das Zollgebiet der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren in das Zollgebiet der Union verantwortlich ist; jedoch i) ist im kombinierten Verkehr der „Beförderer“ die Person, die das Beförderungsmittel betreibt, das… - Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit… 32016L0798, Article 3, point (29)
ein Unternehmen, das eine Beförderung nach Maßgabe eines Beförderungsvertrags durchführt