teilnehmender mitgliedstaat
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung…, Article 2, point (1) (Begriffsbestimmungen)
einen Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, bzw. einen Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, sofern er eine enge Zusammenarbeit nach Maßgabe des Artikels 7 eingegangen ist