Eureka 32013R1257 Sign in

neues schiff

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (2) (Begriffsbestimmungen)

ein Schiff, a) dessen Bauvertrag zum oder nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung abgeschlossen wird, b) — falls kein Bauvertrag vorliegt — dessen Kiel in den sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung oder danach gelegt wird oder das sich zu dem genannten Zeitpunkt in einer entsprechenden Bauphase befindet, oder c) das in den 30 Monaten nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung oder danach abgeliefert wird;

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Also defined in

  • Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung 31996L0098, Article 2, point (l)
    ein Schiff, dessen Kiel am Tag oder nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie gelegt wird oder das sich zu diesem Zeitpunkt in einem entsprechenden Bauzustand befindet. Im Sinne dieser Definition gilt als "entsprechender Bauzustand" der Zustand, bei dem i) die Arbeiten am Bau eines…