Eureka 32013R1257 Sign in

schiffseigner

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (14) (Begriffsbestimmungen)

die natürliche oder juristische Person, die als Eigner des Schiffes eingetragen ist, einschließlich der natürlichen oder juristischen Person, die bis zum Verkauf des Schiffes oder bis zu seiner Überführung zu einer Abwrackeinrichtung vorübergehend Eigner des Schiffes ist, oder, in Ermangelung einer Eintragung, die natürliche oder juristische Person, in deren Besitz sich das Schiff befindet, oder jede andere Organisation oder Person (wie z. B. der Geschäftsführer oder der Bareboatcharterer), der der Eigner des Schiffes die Verantwortung für den Betrieb des Schiffes übertragen hat, und die juristische Person, die ein Schiff in Staatsbesitz betreibt;

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