Eureka 32013R1257 Sign in

schiffsrecyclingplan

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (16) (Begriffsbestimmungen)

einen Plan, der vom Betreiber der Abwrackeinrichtung für das jeweilige Schiff, das unter seiner Verantwortung recycelt wird, aufgestellt wird und den einschlägigen Richtlinien und Entschließungen der IMO Rechnung trägt;

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