schiffsrecyclingunternehmen
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (8) (Begriffsbestimmungen)
den Eigentümer der Abwrackeinrichtung oder jede andere Organisation oder Person, der vom Eigentümer der Abwrackeinrichtung die Verantwortung für die Tätigkeit des Schiffsrecycling übertragen wurde;