verwaltung
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3(1), point (9) (Begriffsbestimmungen)
eine von einem Mitgliedstaat benannte Regierungsbehörde, die für Aufgaben im Zusammenhang mit Schiffen verantwortlich ist, die die Flagge dieses Mitgliedstaats führen oder der Hoheitsgewalt dieses Mitgliedstaats unterstehen;