Eureka 32013R1303 Sign in

begünstigter

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (10) (Begriffsbestimmungen)

eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts und – ausschließlich für die Zwecke der ELER-Verordnung und der EMFF-Verordnung– eine natürliche Person, die mit der Einleitung oder mit der Einleitung und Durchführung von Vorhaben betraut ist; und im Zusammenhang mit Systemen staatlicher Beihilfen gemäß Nummer 13 dieses Artikels die Stelle, die die Beihilfe erhält; und im Zusammenhang mit den in Teil Zwei Titel IV dieser Verordnung genannten Finanzinstrumenten bezeichnet der Ausdruck die Stelle, die das Finanzinstrument oder gegebenenfalls den Dachfonds einsetzt;

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