treuhandkonto
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (26) (Begriffsbestimmungen)
ein Bankkonto, das durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Verwaltungsbehörde und der Stelle, die das Finanzinstrument einsetzt, oder im Falle eines Vorhabens einer öffentlich-privaten Partnerschaft eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer öffentlichen Stelle, die Begünstigter ist, und dem privaten Partner, die von der Verwaltungsbehörde gebilligt wird, und das speziell für Finanzmittel eingerichtet wird, die nach dem Förderzeitraum ausschließlich für die in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c, Artikel 42 Absatz 2, Artikel 42 Absatz 3 und Artikel 64 vorgesehenen Zwecke ausgezahlt werden, oder ein Bankkonto, das nach Bedingungen eingerichtet wird, die eine gleichwertige Sicherheit der Zahlungen aus dem Fonds bieten;
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Also defined in
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für… 32021R1060, Article 2, point (39)
im Fall eines ÖPP-Vorhabens ein Bankkonto, für das eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer öffentlichen Stelle als Begünstigtem und dem privaten Partner gilt, wie von der Verwaltungsbehörde oder einer zwischengeschalteten Stelle genehmigt, und das während des Förderzeitraums oder danach für…