Eureka 32013R1303 Sign in

treuhandkonto

as defined in Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (26) (Begriffsbestimmungen)

ein Bankkonto, das durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Verwaltungsbehörde und der Stelle, die das Finanzinstrument einsetzt, oder im Falle eines Vorhabens einer öffentlich-privaten Partnerschaft eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer öffentlichen Stelle, die Begünstigter ist, und dem privaten Partner, die von der Verwaltungsbehörde gebilligt wird, und das speziell für Finanzmittel eingerichtet wird, die nach dem Förderzeitraum ausschließlich für die in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c, Artikel 42 Absatz 2, Artikel 42 Absatz 3 und Artikel 64 vorgesehenen Zwecke ausgezahlt werden, oder ein Bankkonto, das nach Bedingungen eingerichtet wird, die eine gleichwertige Sicherheit der Zahlungen aus dem Fonds bieten;

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