außergewöhnliche umstände
as defined in Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(2) (In dieser Verordnung verwendete Begriffe)
insbesondere folgende Fälle bzw. Umstände anerkannt: a) Tod des Begünstigten; b) länger andauernde Berufsunfähigkeit des Begünstigten; c) eine schwere Naturkatastrophe, die den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht; d) unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden des Betriebs; e) eine Seuche oder Pflanzenkrankheit, die den ganzen Tier- bzw. Pflanzenbestand des Begünstigten oder einen Teil davon befällt; f) Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teils davon, soweit diese Enteignung am Tag des Eingangs der Verpflichtung nicht vorherzusehen war.