Eureka 32014L0017 Anmelden

herkunftsmitgliedstaat

as defined in Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar…, Article 4, point (19) (Begriffsbestimmungen)

a) wenn der Kreditgeber oder Kreditvermittler eine natürliche Person ist, den Mitgliedstaat, in dem ihre Hauptniederlassung liegt, b) wenn der Kreditgeber oder Kreditvermittler eine juristische Person ist, den Mitgliedstaat, in dem diese Person ihren satzungsmäßigen Sitz hat, oder, wenn sie gemäß dem für sie geltenden nationalen Recht keinen satzungsmäßigen Sitz hat, den Mitgliedstaat, in dem ihr Hauptverwaltungssitz liegt

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