mitglied
as defined in Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar…, Article 3, point (d) (Begriffsbestimmungen)
einen Rechtsinhaber oder eine Einrichtung, die Rechtsinhaber vertritt, einschließlich anderer Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Vereinigungen von Rechtsinhabern, die die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung erfüllen und von dieser aufgenommen wurden;