gerätegruppe ii
as defined in Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar…, Article 2, point (7) (Begriffsbestimmungen)
Geräte, die zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, bestimmt sind; dies umfasst die in Anhang I genannten Gerätekategorien 1, 2 und 3