schutzsysteme
as defined in Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar…, Article 2, point (2) (Begriffsbestimmungen)
alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten von Geräten, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme gesondert auf dem Markt bereitgestellt werden