Eureka 32014L0041 Anmelden

vollstreckungsbehörde

as defined in Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April…, Article 2, point (d) (Begriffsbestimmungen)

eine Behörde, die für die Anerkennung einer EEA und für die Sicherstellung ihrer Vollstreckung gemäß dieser Richtlinie und den in vergleichbaren innerstaatlichen Fällen anzuwendenden Verfahren zuständig ist. Gegebenenfalls erfordern derartige Verfahren eine richterliche Genehmigung im Vollstreckungsstaat, sofern das nationale Recht dieses Staates dies vorsieht.

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