geeignete behörde
as defined in Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai…, Article 2(1), point (78) (Begriffsbestimmungen)
die gemäß Artikel 61 benannte Behörde eines Mitgliedstaats, die nach dem nationalen Recht dieses Staates für die Feststellungen nach Artikel 59 Absatz 3 zuständig ist