gruppenabwicklung
as defined in Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai…, Article 2(1), point (42) (Begriffsbestimmungen)
a) entweder Abwicklungsmaßnahmen auf der Ebene eines Mutterunternehmens oder eines einer Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis unterliegenden Instituts b) oder die Koordinierung der Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und der Ausübung von Abwicklungsbefugnissen durch Abwicklungsbehörden in Bezug auf Unternehmen einer Gruppe, die die Voraussetzungen für eine Abwicklung erfüllen